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Recht & Steuern

Steuern beim Immobilienkauf in Italien - was Sie wissen müssen

·10 min Lesezeit
Steuern beim Immobilienkauf in Italien - was Sie wissen müssen

Kaufsteuer (Imposta di Registro)

Beim Kauf von einer Privatperson beträgt der Satz 2% des Katasterwerts für einen Erstwohnsitz oder 9% für weitere Immobilien.

IMU - Grundsteuer

IMU ist eine jährliche Grundsteuer, die an die Gemeinde gezahlt wird. Der Erstwohnsitz ist von IMU befreit, sofern es sich nicht um eine Luxusimmobilie handelt.

TARI - Müllgebühr

TARI ist eine kommunale Abfallentsorgungsgebühr. Typische Kosten betragen 200-500 EUR pro Jahr.

Notar- und Registrierungskosten

Das Notarhonorar beträgt je nach Transaktionswert 1.500 bis 3.000 EUR.

Die 'prima casa'-Erleichterung

Ausländer können von der prima casa-Erleichterung profitieren, wenn sie ihren Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf nach Italien verlegen.

#Recht & Steuern#Italien#Immobilien